Chris Schulenburg

Kreisausbildung muss gewährleistet sein

Honoarbasis oder als Ehrenamt

 

Kreisausbildung im Brandschutz kann auf Honorarbasis oder als ehrenamtliche Aufgabe durchgeführt werden

 

Zur Landtagsdebatte „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ erklärt Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt:

 

„Ich kann für die CDU-Fraktion festhalten, dass die Arbeit der Kreisausbilder bei der Ausbildung der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt nicht gefährdet ist und natürlich auch nicht gefährdet war! Durch den klarstellenden Erlass des Innenministeriums wurde die Arbeit der Feuerwehrkameradinnen und Kameraden gestärkt und gewürdigt. Entweder üben die Kreisausbilder, Sanitäter und Helfer in der Aus- und Fortbildung ein Ehrenamt aus oder sie bekommen ein ordentliches Honorar – was will man eigentlich mehr! Wir danken für die entsprechende Klarstellung durch Erlass des Ministeriums.“

 

Hintergrund:

Einige Landkreise führen die ihnen obliegende Kreisausbildung für die Feuerwehren zumeist aus Personalgründen auf Basis von Honorarverträgen durch und andere Landkreise setzen dafür ehrenamtlich tätige Feuerwehrkameraden ein, die lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten. Beide Verfahrensweisen unterscheiden sich insoweit, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gerade kein entgeltgleicher Ausgleich für die aufgewandte Arbeitskraft und Zeit sein darf. Somit muss die Aufwandsentschädigung zwangsläufig niedriger ausfallen als das zu zahlende Honorar. Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit ist also der unentgeltliche Charakter prägend und die Aufwandsentschädigung wird für den besonderen Sachaufwand gezahlt. Ein entsprechender Erlass mit der Regelung, dass Kreisausbilder ehrenamtlich oder auf Honorarbasis in der Aus- und Fortbildung tätig werden können, wurde am 5. Dezember an das Landesverwaltungsamt versandt. Geregelt wird auch die Höhe der Aufwandsentschädigung je Ausbildungstag für verantwortliche Kreisausbilder und für Ausbildungshelfer, die nicht zu beanstanden ist. Die Erstattung von Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- und Wohnortes bleibt hiervon selbstverständlich unberührt. In Kürze wird den Kommunen eine Möglichkeit der Abgeltung der Unfallversicherung für die Honorarkräfte offeriert, die unter drei Euro je Ausbildungstag liegen wird.