Chris Schulenburg

Rückführungen in die Heimatländer steigern

Mehr Haftplätze für Abzuschiebende

 

"Es war schon immer eine Forderung der CDU, dass wir die Rückführungen steigern müssen. Wer unser Land verlassen muss, sich aber dagegen wehrt, den müssen wir auch mit Zwang zurückführen können. Dieses Verfahren können wir mit den neuen Haftplätzen nun gewährleisten", so Chris Schulenburg, innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. 
Sachsen-Anhalt nutzt ab sofort die durch den Bundesgesetzgeber geschaffene Möglichkeit, Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam nicht nur in speziellen, sondern auch in sonstigen Haftanstalten unter Beachtung des Gebotes der getrennten Unterbringung von Strafgefangenen zu vollziehen. Über die hierzu mit dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung erfolgte Übereinkunft informierte Innenminister Holger Stahlknecht die Landesregierung in der  Kabinettssitzung.

 

Die in Dessau-Roßlau vorgesehene Errichtung und Inbetriebnahme einer gesonderten Abschiebungssicherungseinrichtung befindet sich gegenwärtig in der Planungsphase.

 

Abschiebungsgefangene können nunmehr in den U-Haft-Bereichen der Vollzugsanstalten Burg und Halle sowie der Jugendstrafanstalt Raßnitz (18- bis 27-Jährige) untergebracht werden. Je nach Auslastung der Einrichtungen können insgesamt bis zu 15 Plätze für den Vollzug der Abschiebungshaft und des Ausreisegewahrsams genutzt werden. Diese Regelung ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.

 


 

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt verfügt bislang nicht über eine eigene Abschiebungseinrichtung. Die Ausländerbehörden Sachsen-Anhalts nutzen derzeit zur Unterbringung von Abschiebungshaftgefangenen die Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen anderer Bundesländer unter Vermittlung des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR). Als weitere Übergangslösung bis zur Inbetriebnahme der eigenen Abschiebungssicherungseinrichtung in Dessau-Roßlau hat das Ministerium für Inneres und Sport mit dem Land Niedersachsen einen Vertrag über die Gestellung von fünf für Sachsen‑Anhalt vorgehaltenen Plätzen in der Abschiebungshafteinrichtung Langenhagen geschlossen, der seit April 2019 zur Anwendung gelangt.


Quelle: MI LSA