Chris Schulenburg

Land hilft den Kommunen

Gewerbesteuerausfälle durch die Corona-Krise werden ausgeglichen

 

Land und Bund helfen, die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen wegen Corona auszugleichen; im Dezember sollen 162 Millionen Euro ausgezahlt werden

 

Am 3. Juni 2020 hat der Bund einen „kommunalen Solidarpakt 2020“ beschlossen, mit dem krisenbedingte Ausfälle bei den Gewerbesteuer-Einnahmen der Kommunen durch Bund und Länder gemeinsam abgefedert werden sollen. Die Kommunen sollen so liquide bleiben.

 

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt ist heute dem Vorschlag des Finanzministeriums zur Umsetzung der geplanten Finanzhilfen für die Kommunen gefolgt. Stimmt der Landtag dem Gesetz ebenfalls zu, sollen noch im Herbst 2020 über das „Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen in Folge der Corona-Pandemie“ (kurz: Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-Anhalt) pauschale Zahlungen an die Kommunen in Sachsen-Anhalt in Höhe von 162 Millionen Euro geleistet werden. Bund und Länder übernehmen dabei jeweils die Hälfte der Kosten, also je 81 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt finanziert dieses Geld über den bereits beschlossenen Nachtragshaushalt.

 

Der pauschale Ausgleichsbetrag in Höhe von 162 Millionen Euro ergibt sich aus der Differenz zwischen dem regionalisierten Schätzergebnis zum Gewerbesteueraufkommen nach der Steuerschätzung vom Oktober 2019 und dem regionalisierten Schätzergebnis zum Gewerbesteueraufkommen nach der Steuerschätzung vom Mai 2020.

 

Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter:

„Der Bund und wir drücken aufs Tempo, damit die 162 Millionen Euro noch in diesem Jahr bei den Kommunen ankommen. Deshalb werden wir für Sachsen-Anhalt die ersten drei Quartale betrachten – also den Zeitraum von Januar bis Ende September. Wir vergleichen die aktuellen Gewerbesteuereinnahmen in 2020 mit dem Durchschnitt der Einnahmen der letzten drei Jahre – also 2017 bis 2019. Nach Prüfung der gemeldeten Beträge wird ausgezahlt – vermutlich am 10. Dezember.“

 

Hintergrund:

Nach Ende des III. Quartals 2020 am 30.9.2020 haben die Kommunen sechs Wochen Zeit, dem Landesamt für Statistik die entsprechenden Daten zu melden. Nach Ablauf der 6-Wochen-Frist werden die Daten auf Plausibilität ab Mitte November geprüft und das Auszahlverfahren vorbereitet. Am 10.12.2020 soll die Auszahlung vorgenommen werden.

Quelle: MF LSA