Chris Schulenburg

Corona-Sondervermögen beschlossen

Gemeinden und Landkreise erhalten zusätzlich 45 Millionen Euro für Investitionen

Der Landtag hat heute den Nachtragshaushalt 2021 beschlossen. Am Entwurf der Landesregierung wurden einige Änderungen vorgenommen. Das Volumen beläuft sich auf mehr als 2,7 Milliarden Euro. Darin enthalten ist ein Corona-Sondervermögen in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro. Auf Initiative der CDU-Fraktion steigt die Investitionspauschale für die Kommunen einmalig im Jahr 2022 von 150 Millionen auf 195 Millionen Euro.

Auf Initiative der CDU-Fraktion ist es uns gelungen, mehr Geld für die Kommunen bereitzustellen. Das Geld stellen wir zusätzlich zur Investitionspauschale nach dem Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Verfügung. 45 Millionen Euro entsprechen einer Erhöhung um 30 Prozent. Damit kann den pandemiebedingten Baukostensteigerungen begegnet werden. Das ist ein wichtiges und richtiges Signal für den ländlichen Raum.

Nachtragshaushalt Corona-Sondervermögen: 17,6 Mio. Euro für Kulturbereich

Der Kulturbereich in Sachsen-Anhalt erhält aus dem heute vom Landtag beschlossenen Nachtragshaushalt rund 17,6 Mio. Euro.

Staatsminister und Minister für Kultur, Rainer Robra: „Das ist heute ein wichtiges Signal für die Kultur. Der Kulturbereich ist besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen. Zahlreiche Veranstaltungen können nicht stattfinden oder stehen vor einer Absage. Um die Auswirkungen der Pandemie auf den Kulturbereich etwas abfedern zu können, bedarf es weiterhin erheblicher Kraftaktanstrengungen. Die Anmeldungen zum Sondervermögen Corona waren daher von dem Gedanken getragen, kulturellen Einrichtungen, Vereinen und Soloselbständigen im Umgang mit der Pandemie den Rücken frei zu halten und sie zu stärken. Aus dem Sondervermögen können wir für Betroffene finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, die durch die Corona-Maßnahmen mit großen Einschränkungen konfrontiert sind. Den Koalitionsfraktionen im Landtag bin ich für Ihre Unterstützung dankbar. Wir helfen weiterhin, wo es notwendig ist!“

Mit den Mitteln werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Digitalisierung von öffentlichen Bibliotheken
  • Notfallfonds für Kultureinrichtungen und -träger zum Erhalt des kulturellen Lebens und der kulturellen Bildung in der Fläche
  • Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern
  • pandemiebedingte Ausgleichszahlungen an Landeskultureinrichtungen
  • Förderung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbständige im Kulturbereich

 

„Seit Beginn der Pandemie stehen wir im engen Austausch mit den Kulturschaffenden im Land. Wir haben uns an den Problemen orientiert, die durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen sichtbar geworden sind“, so Robra weiter. „Insbesondere sollen Vereine die Möglichkeit erhalten, ihre Angebote auch unter den Bedingungen der Pandemie anbieten zu können.“

 

Zu den konkreten Projekten zählen beispielsweise:  

  • die Unterstützung von Vereinen im Bereich der Kinder- und Jugendkultur und der Soziokultur, damit sie ihre Arbeit wieder aufnehmen können und ebenfalls pandemiekonforme Angebote an ihre Zielgruppen zu richten.
  • Museen, die auf ihre Besucher angewiesen sind, sollen befähigt werden, neben pandemiekonformer Zugangsregelungen auch die Digitalisierung ihrer Bestände vorzunehmen oder online anzubieten
  • öffentlichen Bibliotheken haben in der Zeit der Pandemie eine deutliche Steigerung der Besucherzahlen und Ausleihen analoger und digitaler Medien erlebt. Daher soll die quantitative und qualitative Ausstattung der Bibliotheken verbessert werden.
  • Die für freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Soloselbständige im Kulturbereich vorgesehenen Mittel ermöglichen es, im Anschluss an das Programm „Kultur ans Netz“ schnell Hilfen organisieren oder Bundesprogramme kofinanzieren zu können, um Folgen der Corona-Pandemie für diesen wichtigen Personenkreis abzumildern.

Quelle: Staatskanzlei LSA